Was ist bei der Ampelfarbe „Gelb“ für alle Schularten zu beachten?
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Es herrscht grundsätzlich Normalbetrieb unter Einhaltung der
Hygienebestimmungen: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Schulgebäude, außer in Klassen- und Gruppenräumen.
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Die Schulleitung kann für den Unterricht in klassenübergreifenden
Gruppen das Tragen eines MNS anordnen (§ 19 Abs 2 C-SchVO 2020/21); unabhängig davon kann die Schulleitung in bestimmten Unterrichtssituationen und Unterrichtsräumen oder für
bestimmte Klassen oder Gruppen das Tragen eines MNS anordnen (Anlage A, Punkt 3.3.3. C-SchVO 2020/21)
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Singen ist im Unterricht nur mit einem MNS oder ansonsten im Freien
möglich. Musizieren mit Blasinstrumenten ist nur im Freien möglich (§ 29 Abs 2 C-SchVO 2020/21).
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Bewegung und Sport hat vorrangig im Freien stattzufinden,
jedenfalls aber mit erhöhtem Sicherheitsabstand (2
Meter) (§ 20 Abs 3 -SchVO 2020/21).