Was ist bei der Ampelfarbe „Gelb“ für alle Schularten zu beachten?

 

  • Es herrscht grundsätzlich Normalbetrieb unter Einhaltung der Hygienebestimmungen: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Schulgebäude, außer in Klassen- und Gruppenräumen.

  • Die Schulleitung kann für den Unterricht in klassenübergreifenden Gruppen das Tragen eines MNS anordnen (§ 19 Abs 2 C-SchVO 2020/21); unabhängig davon kann die Schulleitung in bestimmten Unterrichtssituationen und Unterrichtsräumen oder für bestimmte Klassen oder Gruppen das Tragen eines MNS anordnen (Anlage A, Punkt 3.3.3. C-SchVO 2020/21)

  •  Singen ist im Unterricht nur mit einem MNS oder ansonsten im Freien möglich. Musizieren mit Blasinstrumenten ist nur im Freien möglich (§ 29 Abs 2 C-SchVO 2020/21).

  • Bewegung und Sport hat vorrangig im Freien stattzufinden, jedenfalls aber mit erhöhtem Sicherheitsabstand (2 Meter) (§ 20 Abs 3 -SchVO 2020/21).